Gebührenordnung

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§ 1 Jahresbeiträge

Einzelpersonen 180 Euro
(Ehe)–Paare 295 Euro
Jugendliche von 14- unter18 Jahren
Auszubildende und Studenten
85 Euro
Kinder unter 14 Jahren 55 Euro
Höchstbeitrag für Familien 350 Euro
Passive Mitgliedschaft Erwachsene 40 Euro
Passive Mitgliedschaft Jugendliche 20 Euro
Hallenkosten im Winter und Trainerkosten kommen hinzu und sind separat zu entrichten!

§ 2 Rabatte

  1. Im Jahr des erstmaligen Beitritts ist nur der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.  
    Ausgenommen passive Mitgliedschaft.
  2. Bei erstmaligem Beitritt erst ab 1.8. sind nur 25% des Jahresbeitrags zu zahlen.
    Ausgenommen passive Mitgliedschaft.
  3. Diese Rabatte gelten auch für den Arbeitseinsatz entsprechend §5.
  4. Die Rabatte werden nur dann gewährt, wenn zwischen Austritt und neuerlichem Eintritt mind.
    5 Jahre liegen!

§ 3 Schlüssel und Spielmärkchen

  1. Den Schlüssel für die Tennisanlage und das beim Tennisspiel benötigte Spielmärkchen
    (laut Spielordnung = „Belegungsmarke“) erhalten neue Mitglieder für 10.- € (Schlüssel)
    + 5,- € (Märkchen) = 15,- € Kaution.
    Inhaber der 10-er Karte haben kein Anrecht auf Schlüssel zum Gelände.

§ 4 Gastgebühren

  1. Auch für das Spiel mit Gästen gilt die Spielordnung. Ab 16 Uhr haben RTW-Mitglieder
    vor Gästen Priorität beim Anrecht auf den nächsten freien Tennisplatz.
  2. Gebühr je Gast und Tag 20,- Euro / Gebühr je Kind / Jugendlicher (bis 18 Jahre) / Studenten /      Auszubildende je Tag 10,- Euro. In der Tennishütte liegt ein Formular zum Eintrag der Gäste-Spiele. Abrechnung am Jahresende beim Mitglied.
  3. Wenn Gäste allein Tennis spielen wollen, benötigen sie ein RTW-Mitglied zur Betreuung
    (aufschließen, Einweisen, Geld kassieren, zuschließen).
  4. Vom Vorstand ist für 100,- Euro eine nicht übertragbare 10-er Saison-Karte erhältlich.
  5. Wer nachweislich Mitglied eines anderen deutschen Tennisvereins ist, kann für 60,- Euro
    (Kinder und Jugendliche 30,- Euro) vom Vorstand eine Gäste-Saisonkarte erhalten.

§ 5 Arbeitseinsatz

Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 70. Lebensjahr
haben die Pflicht pro Jahr 10 Stunden an Tätigkeiten für den Verein zu leisten.
Ersatzweise sind pro Stunde 20,- Euro zu zahlen.
 

§ 6 Zahlungen und Fälligkeit, Mahnungen bei Zahlungsverzug

  1. Der Jahresbeitrag ist am 28. Februar für das laufende Jahr fällig.
  2. Das Konto des Clubs wird bei der Volksbank Darmstadt eG (BLZ 508 900 00; Kto.-Nr. 370 92908) geführt. Die Beiträge werden durch Bankeinzug erhoben.
  3. Bei Zahlungsverzug folgt nach 14 Tagen die 1. Mahnung (10,- Euro Gebühr). Nach einem Monat die 2. Mahnung (15,- Euro Gebühr) und nach 2 Monaten die Abtretung der Forderung an ein Inkassobüro.